Rad-Sport-Verein Unna 1968 e.V.

Rad Sport Verein Unna 1968 e. V.

GESCHÄFTSORDNUNG

Des Vorstands des RSV UNNA 1968 e.V.

Die Geschäftsordnung des RSV Unna

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Geschäftsordnung

§ 1 Verfahrensfragen

Diese Geschäftsordnung kann durch den Vorstand jederzeit geändert o-der aufgehoben werden. Eine Beteiligung anderer Vereinsorgane ist weder vorgesehen noch erforderlich. Die einfache Mehrheit aller satzungsgemäß berufenen Vorstandsmitglieder ist für die Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet. Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald sie allen Vorstandsmitgliedern schriftlich bekannt gegeben worden ist.


§ 2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung im Vorstand

Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungs-maßnahmen des Gesamtvereins durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung.


§ 3 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in § 1 bleibt hiervon unberührt.
(1) Der 1. Vorsitzende als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist zuständig für:
Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen, Schulen und Organisationen, Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Verbänden, Verwaltung der Mitgliederdatei, Leitung der
Sitzungen

(2) Der 2. Vorsitzende als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist zuständig für:
Mitorganisation der vom Verein beschlossenen Veranstaltungen, Verbindung zur Leitung der Radtourenabteilung des Vereins.
(3) Der Geschäftsführer als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist zuständig für:
Beitragserhebung, Mittelverwaltung (Aufstellung eines Wirtschaftsplanes), Bankkontakte, Rechenlegung gegenüber dem Finanzamt (Steuererklärung)

(4) Der Rennsportwart als Mitglied des erweiterten Vorstandes ist
zuständig für:
Verbindung der Rennsportler zum Vorstand, Planung der Rennsportsaison und Betreuung der Rennsportler, Verbindung zum Bezirk, Landesverband und zur Bundesebene des BDR, Verteilung der Mittel und des Materials an die Rennsportler in Abstimmung mit dem Geschäftsführer, Training und Teilnahme an Rennveranstaltungen

(5) Der Radtourenfachwart als Mitglied des erweiterten Vorstandes
ist zuständig für:
Beitragserhebung in der Radtourenabteilung, Vorschlag zur Verteilung der Mittel der Radtourenabteilung in Abstimmung mit einem unter § 7 näher bestimmten Gremiums, Planung und Organisation der Teilnahme an auswärtigen Radsportveranstaltungen und vereinseigener Veranstaltungen

(6) Der Sozialwart als Mitglied des erweiterten Vorstandes ist zuständig für:
Entgegennahme und Weiterleitung der Unfallmeldungen der Mitglieder, Beratung und Hinweise zu Sozialproblemen oder rechtlichen Veränderungen in den Versammlungen

(7) Der Pressewart als Mitglied des erweiterten Vorstandes ist zuständig für:
Pressemitteilungen, Homepagegestaltung und -artikel und öffentliche Mitteilungen. Die Funktion kann in Arbeitseinheit mit einer anderen Vorstandsaufgabe erfolgen.

(8) Der Ehrenvorsitzende als Mitglied des erweiterten Vorstandes ist zuständig:
Zeitweilige Sitzungsleitung bei den Wahlen in der Mitgliederverwaltung. Ansprechpartner bei Problemen innerhalb des Vorstandes o-der vom Vorstand zu einzelnen Vereinsmitgliedern

(9) Der Jugendleiter als Mitglied des erweiterten Vorstandes ist zuständig für:
Verbindung der Vereinsjugendlichen zum Vorstand, Mittelverwaltung der Jugendabteilung in Abstimmung mit dem Geschäftsführer, Leitung der Wahlen innerhalb der Jugendabteilung, Verbindung zu den Erziehungsberechtigten der Vereinsjugendlichen

(10) Die beiden Kassenprüfer prüfen kurz vor der Mitgliederversammlung die Konten der Rennsportabteilung, der Jugendabteilung und der Radtourenabteilung und berichten darüber in der Mitgliederversammlung. Bei ordnungsgemäßer Kassenführung schlagen die Kassenprüfer die Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Geschäftsjahr vor.

 

§ 4 Geschäftsplanmäßige Vertretung

Kann ein Vorstandsmitglied die oben aufgeführten internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahr-nehmen, gilt folgende Vertretungsregelung:
1. Der 1. Vorsitzende wird vertreten durch den 2. Vorsitzenden
2. Der 2. Vorsitzende wird vertreten durch den Geschäftsführer
3. Der Geschäftsführer wird gemeinsam vertreten durch den Rennsportwart und den Radtourenfachwart
4. Der Rennsportwart wird vertreten durch den Geschäftsführer
5. Der Radtourenfachwart wird vertreten durch den 2. Vorsitzenden
6. Der Sozialwart wird vertreten durch den Geschäftsführer
7. Der Pressewart wird vertreten durch den Geschäftsführer
8. Der Ehrenvorsitzende wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden
9. Der Jugendleiter wird vertreten durch den Rennsportwart


§ 5 Sitzungen des Vorstandes

Vorstandssitzungen des Gesamtvorstandes finden bei Bedarf statt.
Die Sitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung schriftlich (per E-Mail) einberufen. In Ausnahmefällen können auf schriftlichen Antrag eines Vorstandsmitglieds weitere
Sitzungen einberufen werden. Der Antrag muss begründet sein und die im Rahmen der Vorstandssitzung zu besprechenden Beschluss-und Beratungsgegenstände im Einzelnen benennen.


§ 5a Tagesordnung

Die Tagesordnung wird von dem 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer aufgestellt.
Die Tagesordnung muss alle Anträge der Vorstandsmitglieder enthalten, die bis 8 Tage vor der Sitzung beim Geschäftsführer eingegangen sind.
Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern 7 Tage vor dem Sitzungstermin mit der Einladung schriftlich mitzuteilen.


§ 5b Vertraulichkeit/Öffentlichkeit

Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.
Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.

§ 5c Sitzungsleitung

Die Sitzungen des Vorstands werden vom 1. Vorsitzenden geleitet.
Ist der 1. Vorsitzende verhindert, leitet der 2. Vorsitzende die Sitzung.


§ 5d Beratungs- und Beschlussgegenstände

Gegenstand der Beratung und Abstimmung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Punkte.
Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, werden zur Beschlussfassung nur zugelassen, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen. Andernfalls können sie zur Beratung zugelassen werden, wenn die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.

§ 5e Beschlussfassung

Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstands berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
Über die Form der Abstimmung bestimmt der Sitzungsleiter


§ 5f Niederschrift

Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das
Protokoll muss umfassen:
Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der Teilnehmer, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisse. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
Das Sitzungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.

Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben.
Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden.
Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.


§ 6 Geschäftsordnung der Rennsportabteilung

Die Rennsportabteilung wird durch den Rennsportwart, den Jugendleiter und den Geschäftsführer in direkten Gesprächen, besonders auch hinsichtlich der Mittelverteilung und der durchzuführenden Maßnahmen, gemeinsam organisiert.
Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Mittelverteilung oder der Sportmaß-nahmen wird der 1. Vorsitzende zur Entscheidungsfindung hinzugezogen.


§ 7 Geschäftsordnung der Radtourenabteilung

(1 a) Die Radtourenabteilung wird durch den Radtourenfachwart geleitet.
Er ist zuständig für die Organisation und Leitung der monatlichen Versammlungen der Radtourenabteilung, die jeden 2. Montag im Monat im Vereinslokal Bistro in Unna-Königsborn um 20.00 Uhr stattfindet.
Der Tourenfachwart ist zuständig für die Organisation/Beantragung von vereinseigenen Radsportveranstaltungen, die Unterstützung der Teilnahme von Mitgliedern an auswärtigen Radsportveranstaltungen, den Kontakt zum Radsportbezirk Westfalen-Mitte und den weiteren BDR-Gremien und die Verwaltung der Vereinsmaterialien der Radtourenabteilung.

(1 b) Der Radtourenfachwart wird bei seinen Aufgaben unterstützt durch den 2. Vorsitzenden, den Kassenwart, den Ehrenvorsitzenden und den
Pressewart der Radtourenabteilung.

(1 c) Zusammen mit dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart legt der Radtourenfachwart das Budget der im Sportjahr zu verausgabenden Vereinsmittel fest, wobei der Grundsatz der Finanzsicherheit im Vordergrund steht, indem z.B. ein Grundstock an Mitteln für unverhoffte Ereignisse festgelegt wird. Der Tourenfachwart, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart stellen nach Kassenlage einen Jahresplan mit zuschussfähigen Maßnahmen auf, wobei die Sportförderung, das Ansehen des Vereins und die Vereinszugehörigkeit fördernde Maßnahmen im Mittelpunkt stehen, wie z.B. Zuschuss für die Teilnahme am Bundestreffen, Trikotsponsoring, Herbstfest, Helferfahrt nach der Vereinstourenfahrt, Pokalsiege, Wochenendfahrt, Hollandbesuch, Trainingslager usw.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden mit der Einladung zur Monatsversammlung den Mitgliedern mitgeteilt. Es wird dafür die nächste Monatsversammlung ausgewählt, sobald alle wichtigen Termine des Sport-und Kalenderjahres fest stehen. Nach der Diskussion über die Vorschläge entscheidet die Versammlung mit Mehrheitsbeschluss über die Maßnah-men. Die Versammlung ist unabhängig von der Teilnehmerzahl be-schlussfähig,
Weitere kurzfristig im Laufe des Jahres anstehende Maßnahmen können in jeder weiteren Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen in der Einladung zur Versammlung den Mitgliedern mitgeteilt werden. Bei Unstimmigkeiten innerhalb der Radtourenabteilung wird der geschäftsführende Vorstand in die Beratungen mit einbezogen.

(2) Der Kassenwart ist zuständig für eine fristgerechte Beitragserhebung, die Mittelverwaltung, die Begleichung von angewiesenen Ein- und Auszahlungen, die Beantragung von Lizenzen/Wertungskarten und die Buch-und Kassenführung

(3) Der Pressewart ist zuständig für Presseartikel und die Gestaltung der Homepageseite der Radtourenabteilung, Die Darstellungen erfolgen in Absprache mit dem Radtourenfachwart.

(4) Der 2. Vorsitzende des Gesamtvereins ist, wie in § 3 der Geschäftsordnung beschrieben, für die Verbindung der Radtourenabteilung zum Gesamtverein, für die Mitorganisation der vereinseigenen Radsportveranstaltungen zuständig.

(5) Der Ehrenvorsitzende unterstützt nach Möglichkeit die Leitung der
Radtourenabteilung.

(6) Die Wahlen des Radtourenfachwartes und des 2. Vorsitzenden erfolgen in der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins, in der auch der Pressewart und der Kassenwart der Radtourenabteilung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Radtourenabteilungsmitglieder gewählt wer-den. Der Wahlvorgang und das Wahlergebnis sind im Protokoll der Versammlung schriftlich niederzuschreiben.


§ 14 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2015 in Kraft.

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